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Die nachstehenden Reisebedingungen sind für alle Reisebuchungen ab dem 01. Januar 2023 gültig.

 

1. Allgemeines

Winkler-Bahnreisen veranstaltet Tages- und Mehrtagesreisen. Dabei werden neben der Beförderung in Zügen weitere Reiseleistungen zu einer Pauschalreise zusammengefaßt. Die nachstehenden Reisebedingungen von Winkler-Bahnreisen sind für alle Reisebuchungen ab dem 01. Januar 2021 gültig und entsprechen den Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie. Bitte beachten Sie, daß Tagesreisen (weniger als 24 Stunden/ keine Übernachtung/ Preis nicht höher als 500 Euro pro Person) nicht den Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie unterliegen (Werkvertragsrecht). Sofern Sie eine Pauschlareise gebucht haben, werden Ihnen von uns vor Abschluß der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt. Diese Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen Reisebedingungen vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung erklären Sie, diese Reisebedingungen zu kennen und zu akzeptieren. Alle Reisen vorbehaltlich Streiks, in der 2. Klasse und ohne Sitzplatzgarantie im Nahverkehr. Soweit Winkler-Bahnreisen Leistungen Dritter vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen, die vorab angefordert oder im Internet bei dem betreffenden Reiseveranstalter abgerufen werden können, sofern sie nicht bei der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte Reisen haftet Winkler-Bahnreisen nicht als Reiseveranstalter.

 

2. Abschluß des Reisevertrages

Kataloge, Ausschreibungen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits (auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen), stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluß eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Vertrages unter Anerkennung dieser Reisebedingungen verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen (gilt nicht bei Mehrtagesreisen (Pauschalreisen); dort werden Ihnen von uns vor Abschluß der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen zur Verfügung gestellt; erst danach können Sie in ausschließlich schriftlicher Form Ihre Reiseanmeldung (Buchung) abgeben). Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Mit der Reiseanmeldung werden die Reisebedingungen anerkannt, der Vertrag gilt als geschlossen und der Reisende erhält eine schriftliche Reisebestätigung. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reiseausschreibung und der Inhalt der Reisebestätigung. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter auf die Dauer von 1 Woche gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch Zahlung des Reisepreises, erklärt. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmeldenden verbindlich für die bei der Reiseanmeldung von ihm angegebene Anzahl von Teilnehmern. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch. Wenn der Reisende bis 4 Tage vor Reisebeginn bucht, erhält er vorab eine schriftliche Reisebestätigung, ansonsten am Reisetag. Bei Reiseanmeldungen über unsere Internetseite bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an (Mehrtagesreisen (Pauschalreisen) sind nicht über die Internetseite buchbar; der Kunde kann uns sein Interesse per Email zukommen lassen und erhält vor Abschluß der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen zur Verfügung gestellt; erst danach kann in ausschließlich schriftlicher Form die Reiseanmeldung (Buchung) abgegeben werden). Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen.

 

3. Bezahlung

Bei den Tagesreisen wird keine Anzahlung verlangt. Der Reisende bezahlt bitte bar im Zug. Bei Mehrtagesreisen sind nach der Buchung 20% anzuzahlen und die Restzahlung bis 2 Wochen vor Reisebeginn zu leisten (Zahlungsart Überweisung). Zahlungen auf den Reisepreis bei den Mehrtagesreisen dürfen vom Reiseveranstalter nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651k BGB verlangt oder entgegengenommen werden. Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung von Vorauszahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.

 

4. Leistungen

Für die Reiseleistungen und Preise sind ausschließlich die Angaben in den jeweils gültigen Katalogen des Reiseveranstalters und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Falls ein Reisender einzelne vertraglich gebundene Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Preisminderung. Die Preise verstehen sich für jeweils eine Person und sind in Euro berechnet. Als Vermittler haften wir grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen

Winkler-Bahnreisen behält sich Änderungen vom Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Der Veranstalter darf eine konkrete Änderung der Katalog- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Fahrtstrecke, Abfahrts- und Ankunftszeiten der Züge, Programmablauf) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluß zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise klar und verständlich über die Änderung unterrichten. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern. Trotz größter Sorgfalt müssen in Publikationen von Winkler-Bahnreisen Druckfehler vorbehalten sein. Wir können von Ihnen nach Abschluß des Reisevertrages bis zum Reisebeginn die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn aus einem nach Vertragsschluß eingetretenen Umstand heraus die Durchführung der Pauschalreise nur unter Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund in hervorgehobener Weise klar und verständlich über die Änderung und deren Gründe unterrichten. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt. Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 7 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.

 

6. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann Winkler-Bahnreisen eine angemesene Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch ist wie folgt pauschaliert: Bis 1 Monat vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises; bis 2 Wochen vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises; bis 1 Woche vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises; bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises; bis 1 Tag vor Reisebeginn, am Reisetag oder bei Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, daß uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch Winkler-Bahnreisen

Die ausgeschriebenen Reisen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen je Tages- und Mehrtagesreise. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Reise weniger Personen als die Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. Ist diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb bestimmter Fristen zu erklären, die wie folgt geregelt sind: Bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - jeweils vor Reisebeginn. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 7 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, äußergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen. Durch den Rücktritt verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 7 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so daß seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht separate Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

 

8. Haftung des Reiseveranstalters

Winkler-Bahnreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1) die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, 4) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Winkler-Bahnreisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Winkler-Bahnreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Winkler-Bahnreisen haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, daß die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung vorzutragen. Die Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit 1) ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder 2) der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Verspätungen oder der Ausfall eines Zuges begründen keine Schadensersatzansprüche bzw. nach Maßgabe der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Für die Einhaltung der Fahrpläne wird keine Gewähr übernommen. Winkler-Bahnreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die außerhalb der Pauschalreise als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

 

9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Vertragliche Ansprüche sowie sonstige Ansprüche (außer Körperschäden) hat der Reisende bei dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.

 

10. Pass, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die ggf. Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands. Nach der Erfüllung der Informationspflicht hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist.

 

11. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung

Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an an uns wenden. Sie erreichen uns unter: Winkler-Bahnreisen, Inhaber Marco Winkler-vom Baur, Spandauer Damm 139 a, 14050 Berlin oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gesetzlich sind wir vepflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel. 07851/7957940, Fax 07851/7957941, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

12. Beförderung von Haustieren und Fahrrädern

Die Mitnahme und Beförderung von Haustieren und Fahrrädern ist ausgeschlossen bzw. nur nach vorheriger Absprache möglich.

 

13. Mitwirkungspflicht/ Mängelanzeige

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten bzw. den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen. Mängelanzeigen sind unverzüglich an die Reiseleitung zu richten, die sich um Abhilfe bemüht. Sollte die Reiseleitung nicht vorhanden sein, ist der Veranstalter zu kontaktieren. Wenn die Abhilfe nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist erfolgt, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen. Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen. Unterläßt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige oder liegt ein Mitverschulden des Reisenden an der Entstehung eines Schadens vor, scheiden Ansprüche seinerseits aus.

 

14. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisevollschutzversicherung, die neben der Reiserücktrittversicherung unter anderem auch die Versicherung zur Deckung der Kosten einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod umfaßt.

 

15. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen. Hierzu können Sie uns telefonisch, postalisch oder per Email kontaktieren. Ausführliche Informationen welche Daten wir erheben und wie wir sie verarbeiten finden Sie in den Datenschutzinformationen unter www.Winkler-Bahnreisen.de/Datenschutz.

 

16. Veranstalter der Reisen

Reiseveranstalter und Vertragspartner im Sinne oben genannter Vertragsbedingungen ist: Winkler-Bahnreisen, Inhaber Marco Winkler-vom Baur, Spandauer Damm 139 a, 14050 Berlin.

 

17. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von Winkler-Bahnreisen, Berlin. Gerichtsstand ist der Sitz von Winkler-Bahnreisen, Berlin. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages nicht berührt.

Stand: Für alle ab 01.01.2023 gebuchten Reisen gelten diese Reisebedingungen; Druckfehler vorbehalten.